Regeln für das MGH MIKADO
- Das Haus bleibt offen und ist unter strikter Einhaltung der Hygienebestimmungen nutzbar.
- Angebote der Jugendarbeit nach den §§ 11 und 12 SGB IVVV für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind untersagt!
- Angebote für Kinder bis 14 Jahre sowie Angebote der Jugendsozialarbeit sind nicht möglich.
- Der Jugenclub bleibt geschlossen.
- Das Kontaktcafé bleibt geschlossen.
- ALLE Kurse (Sport, Tanz, Gesang, Keramik), Projektarbeit (u. a. GLOS), Angebote sowie Veranstaltungen finden nicht statt.
- Das Proben in den Proberäumen ist nicht gestattet.
- Die Arbeit in den Büro- und Verwaltungsbereichen ist unter strikter Einhaltung der Hygienebestimmungen erlaubt.
- Die Angebote der Lerntherapie, der Schneiderei und der Schuldnerinsolvenzberatung sind unter strikter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen erlaubt.
Eine uneingeschränkte Mund- und Nasenschutzpflicht besteht bei Betreten des Hauses.
Diese Regelungen sind bis auf wiederruf gültig. Sobald sich grundlegende Veränderungen ergeben, werden diese angepasst.